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AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB und natürlichen Personen.

(2) Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

 

§ 2 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. GH-Automotive.de ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

 

§ 3 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Haftungsausschluss

(1) Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller.

(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Arbeiten oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung/ Adresse des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

(7) Der Einbau eines Steuergerätes erfolgt durch den Kunden. Dieser versichert das Steuergerät ohne Eintragung nur zu Motorsportzwecken und nicht im Bereich der StVZO/ StVO zu verwenden. Die Optimierung erfolgt für das vom Besteller angegebene Fahrzeug und den dazugehörigen Daten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch den Einbau eines optimierten Steuergerätes die Betriebserlaubnis sowie der Versicherungsschutz erlöschen kann. Der Kunde ist verpflichtet die Änderung der KFZ- Versicherung sowie zuständigen Behörden mit zu teilen. Erfolgt eine direkte Programmierung durch GH-Automotive.de im Fahrzeug ohne Ausbau des Motorsteuergerätes, versichert der Kunde mit seiner Unterschrift, dass er vor Fahrtantritt, alle zuständigen Behörden über die Veränderungen informiert hat. Veränderte Fahrzeuge müssen auf direktem Wege der örtlich Zuständigen TÜV- Prüfstelle vorgeführt werden. Eine Haftung durch GH-Automotive.de ist ausgeschlossen.

(8) Wir haften ausschließlich für die ordnungsgemäße Programmierung des Steuergerätes im Fahrzeug nicht aber für den durch den Besteller durchgeführten Aus und Einbau und die aus dem veränderten Steuergerät entstehenden möglichen Schäden an Antriebstranges, Motor-und Komponenten, Achsen und sonstigen damit verbundenen beweglichen Bauteilen. Der Besteller wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verwendung optimierter Steuergeräte zu einer Mehrbelastung und somit einer möglichen Reduzierung der Nutzungsdauer des Fahrzeugs führen kann. Wir übernehmen keine Haftung / Garantie oder Gewährleistung bei mittelbaren oder unmittelbaren Motorschäden oder sonstigen Schäden an Fahrzeugen durch die Verwendung des für den Motorsport programmierten Steuergerätes. Der technische Zustand des zu Optimierenden Fahrzeuges ist uns nicht bekannt. Es besteht keine Möglichkeit Vorschäden jeglicher Art am Fahrzeug zu begutachten. Der Einsatzort und Zweck des optimierten Steuergerätes der direkten Programmierung im Fahrzeug ist uns unbekannt.

(9) Soweit bei Neufahrzeugen durch den Einbau des Optimierten Steuergerätes oder der direkten Programmierung im Fahrzeug die vom ursprünglichen Hersteller gewährte Werksgarantie entfallen, übernimmt GH-Automotive.de ihrerseits die vorgenannte Garantie nicht.  Nachbesserungsarbeiten finden immer im am Firmensitz von GH-Automotive.de statt.

(10) Eine Programmierung des Steuergerätes durch die Markenwerkstatt auf Serienstand löscht sämtliche optimierten Parameter im Steuergerät.  Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem vorliegenden Auftrag über alle Gefahren, Risiken und Folgen bei der Verwendung des programmierten Steuergerätes oder direkt im Fahrzeug programmierten Software in Kenntnis gesetzt worden zu sein und der Einbau/ die Verwendung auf eigene Gefahr und Verantwortung erfolgt.